Zweck und Ziele
Zweck des Vereins
I. Zweck des Vereins ist die Durchführung und die Förderung der, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Bilden von privaten Schulen nach dem Schulgesetz NRW und anderen Bildungseinrichtungen und Interkultureller Dialog.
II. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
1. Erteilung von Schüler- und Studentennachhilfe
2. Unterstützung der EDV- Kenntnisse in Schule und Beruf
3. Informieren und Beraten der Eltern
4. Förderung von Kindern und Jugendlichen bei der schulischen, beruflichen und außerschulischen Entwicklung
5. Gründung und Betrieb von privaten Ersatzschulen nach dem Schulgesetz NRW in der gültigen Fassung.
6. Gründung und Betrieb von anderen Bildungseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe 1und 2 (Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Internatschulen, Ganztagsschulen, Ergänzungsschulen), Berufsschulen, Weiterbildungsschulen, Fakultäten und Hochschulen.
7. Interkultureller Dialog
III. Zur Erreichung der Ziele des Vereins werden unter anderem folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Durchführung von Kulturveranstaltungen wie z. B. Diskussionsrunden, Lesungen mit Autoren, Folkloreabende, Themenabende.
2. Veranstaltungen von Vorträgen.
3. Organisation von Ausflügen, Wanderwochen und Reisen.
4. Verfassen und Veröffentlichen von Fachaufsätzen.
5. Bildung von Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen.
6. Die Gestaltung von Unterrichts-, Seminar-, Aufenthalts-, und Büroräumen durch den Kauf oder Anmieten geeigneter Immobilien.
7. Organisation und Durchführung von Lern-, Stütz-, Aufbaukurse für Schüler und Studenten, sowie die Einrichtung von Sprachkursen und einer Bibliothek.
8. Schülern und Studierenden bei einem Auslandsstudium behilflich sein und Schüler- und Studentenaustauschprogramme organisieren.
9. Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Schüler und Studenten.
10. Schülern bei der Ausbildungssuche beratend zur Seite stehen und intensive
Unterstützung während der Ausbildung durch Seminare, Kurse etc. den erfolgreichen Abschluss erleichtern.
11. Gründung und Betrieb von Kindergärten durch Kauf oder Miete geeigneter Räumlichkeiten und Fachpersonal.
12. Durch Kauf oder Miete geeigneter Räumlichkeiten und Einstellen von geeignetem Lehrpersonal Gründung und Betrieb von privaten Bildungseinrichtungen aller Art, wie Kindergärten, Grundschulen, Schulen der Sekundarstufe 1und 2 ( Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Internatschulen, Ganztagsschulen, Ergänzungsschulen), Berufsschulen, Weiterbildungsschulen, Fakultäten und Hochschulen.
13. Bei Bedarf Gründung und Betrieb von Filialen allen Formen der Einrichtungen durch Kauf oder Miete geeigneter Räumlichkeiten und Einstellen von geeignetem Personal.
IV. Mitwirkung der Eltern bei bildungspolitischen Entscheidungen. Hierbei wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Schulämtern, Kindergärten, Behörden, dem Rat der Stadt, dem Schulministerium und Kultusministerium des Landes NRW und mit dem Vereinszweck entsprechenden Berufsverbänden und Vereinen angestrebt.
V. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Informieren, Beraten Kindern und Jugendlichen, Studenten, Azubis, Eltern, Lehrern, Erziehern. Durch Lehren von Schüler-/innen in den Bildungseinrichtungen. Durch Unterstützung der Eltern im Umgang mit Schulen und andere an der Ausbildung beteiligten Institutionen und Einrichtungen.
